Alterscheck bei Tabakprodukten – Hinweis an Onlinehändler

Zum ersten April 2016 änderte sich die Gesetzeslage hinsichtlich des Verkaufs von Tabakwaren im Internet. Es ist demnach nicht nur verboten, Kindern und Jugendlichen Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Produkte, wie beispielsweise E-Zigaretten anzubieten, sondern zudem auch, diese auf dem Wege des Versandhandels an solche abzugeben. Ein verpflichtender AltersCheck stellt den Onlinehandel vor ziemliche Herausforderungen. Wir erklären Ihnen, wie die Altersprüfung stattfinden muss und wie Sie Ihren Onlineshop einfach umgestalten, um diesen neuen Anforderungen zu entsprechen.

Was bedeutet das im Detail?

Folgendes sollte von Ihrem AltersCheck beinhaltet werden: Zunächst muss vor Öffnen Ihrer Webseite ein Hinweis erscheinen, der besagt, dass das Aufrufen Ihrer Seite erst ab 18 zulässig ist. So ist es Minderjährigen möglich, den Seitenaufruf selbstständig abzubrechen. Zusätzlich muss auf den jeweiligen Unterseiten bei jedem nicht jugendfreien Produkt gut sichtbar angezeigt werden, dass dies nur ab 18 verkauft und ausgeliefert wird. Beim anschließenden Kauf findet eine tatsächliche, nachvollziehbare Prüfung des Alters statt. Dies kann entweder durch die Schufa oder aber durch SofortIdent erfolgen. Es findet in diesem Fall entweder eine Ausweisprüfung, oder eine Informationsprüfung über die Bank statt. Den Käufer erreicht dabei allerdings nur die Information, ob ein Käufer minderjährig ist, oder bereits über 18. Der letzte Schritt des AltersChecks ist die Auslieferung. Der Paketbote ist bei der ersten Lieferung zu einer Ausweisprüfung verpflichtet und darf die Bestellung ausschließlich an den Kunden persönlich abgeben. Bei allen weiteren Bestellungen ist nur noch eine Sichtprüfung vorgeschrieben. Hier liegt es also am Paketboten, zu erkennen ob der Empfänger bereits über 18 ist. Wird sich nicht an diese Vorschriften gehalten, können Shopbetreiber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

JTL Shop Plugin AltersCheck / AgeCheck

Um der Gesetzesänderung sinnvoll zu entsprechen, kann ein JTL Shop Plugin auf der Webseite eingebunden werden. WalkeNewMedia kann die Installation dieses Plugins auf Ihrer Website vornehmen, Ihnen beratend zur Seite stehen und Sie bei Problemen unterstützen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nutzen Sie gern eine der Kontaktmöglichkeiten, um uns zu erreichen. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Hinweis: Diese Information ist/ersetzt keine Rechtsberatung.

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