Die Auswirkungen des Brexit auf den Onlinehandel

Der Brexit hielt sich bereits die letzten Wochen konsequent als Thema in den Nachrichten. Gestern, am 23. Juni 2016 war es dann soweit und die Briten konnten darüber abstimmen, ob Großbritannien in der EU verbleiben soll oder stattdessen daraus austritt (Brexit = Britain + Exit). Und obwohl viele nicht damit gerechnet haben und in den Wettbüros eher auf einen Verbleib gesetzt wurde, wurde heute Morgen bestätigt, dass der Brexit stattfinden wird. Über 33,5 Millionen Briten haben gewählt und 51,9% von Ihnen waren für einen Austritt. Diverse EU-Politiker haben bereits Ihre Bestürzung über dieses Ergebnis ausgedrückt und David Cameron, seit 2010 Premierminister des Vereinten Königreichs kündigte seinen Rücktritt an. Auch in Großbritannien selbst droht die Spaltung, da die Wähler innerhalb Schottlands mehrheitlich gegen einen Austritt waren. Während also nicht nur die Abspaltung Britanniens aus der EU bevorsteht, droht nun auch die Abspaltung Schottlands, sofern dieses Land in der Europäischen Union verbleiben will. Aus aktuellem Anlass möchten wir uns deshalb heute mit den Auswirkungen dieses erschütternden Wahlergebnisses auf die Wirtschaft Deutschlands befassen, speziell für den Onlinehandel.

 

Schadet der Brexit dem Onlinehandel?

Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Konsequenzen des Brexit zusammengefasst. Kommt es tatsächlich zu einem Rückschritt für den europäischen und speziell deutschen eCommerce?:

 

Das droht den Kunden

Besonders in den Branchen Technik und Bekleidung ist UK bisher bei deutschen Kunden sehr beliebt gewesen. Durch den Ausstieg Großbritanniens aus der EU drohen jetzt allerdings Zölle und Einfuhrsteuern. Die grenzüberschreitenden Einkäufe würden damit deutlich unattraktiver und teurer werden.

Das droht den Händlern

Auch den Händlern drohen große Probleme. Die Exportkosten könnten sich drastisch erhöhen, was für kleine und mittelständische Unternehmen den Verkauf nach GB absolut unwirtschaftlich machen kann, da sie vielleicht nicht mehr in der Lage sein werden, die Kosten dafür zu tragen. Aber selbst wenn ein Export generell möglich wäre, würde der Preis der Waren sich in UK stark erhöhen und deutsche Produkte können an Attraktivität verlieren. Kosten, Bürokratie, Wechselkursrisiken, Zollformalitäten und Unsicherheit werden Händler von beiden Seiten abschrecken. Experten nennen den Brexit jetzt schon eine „Katastrophe für den Handel“, auch wenn die genauen Auswirkungen noch gar nicht absehbar sind.

Was ist mit der Limited?

Ein noch größeres Problem besteht sicherlich für all die deutschen Händler, die in der britischen Rechtsform Limited organisiert ist. Aktuell ist nämlich noch unklar, wie es damit weitergeht. Bisher erfreute sich diese Form aufgrund ihrer Einfachheit großer Beliebtheit. Zukünftig wird man diese allerdings nicht mehr ins deutsche Handelsregister eintragen können. Damit wird die Limited also nicht nur unattraktiv für alle neuen Gründer sondern es ergibt sich auch ein Problem für bestehende Unternehmen. Hier muss nämlich erst noch die Rechtsprechung klären, was genau als nächstes passiert. Denkbar wären entweder eine Art Bestandsschutz für die bestehenden Limiteds oder aber Übergangsfristen. Im schlimmsten Fall könnten all die Privilegien allerdings auch vom einen auf den anderen Tag wegfallen.

Unsere Empfehlungen für Händler

Wir empfehlen allen Händlern, in der nächsten Zeit die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU genau zu beobachten. Sie sollten den Markt analysieren und genau wissen, welche Umsätze Ihnen der britische Markt bisher gebracht hat. Lohnt es sich auch langfristig, diesen Markt beizubehalten? Sind Sie auch bereit, dafür administrative Hürden und hohe Kosten auf sich zu nehmen? Sie sollten hier definitiv langfristig planen und die Entwicklungen genau im Auge behalten. Eine Alternative für den britischen Markt könnten stattdessen Frankreich und Spanien darstellen.

Vorbild Schweiz oder Vorbild Norwegen

Großbritannien gehört zu den stärksten Märkten der EU. Der Brexit könnte den gemeinsamen Binnenmarkt nun allerdings wegfallen lassen. Die Briten haben nun zwei Möglichkeiten, wie Sie sich gegenüber dem Handel und der Wirtschaft verhalten.

Zum einen ist natürlich ein Vorgehen ähnlich dem von Norwegen möglich: UK verbleibt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und erkennt auch weiterhin die Gesetze in Bezug auf Dienstleistungen, Waren und Kapital sowie die Hoheit der europäischen Gesetzgebung für diese Bereiche an. In diesem Fall würde der Binnenmarkt konstant bleiben.

Andererseits könnte Großbritannien sich auch an der Schweiz orientieren. Das würde eine drastische Trennung sowie einen bilateralen Vertrag mit der EU bedeuten. Dabei würden die EU Vorgaben sowie die Rechtshoheit des Europäischen Gerichtshofs nicht anerkannt werden. Bis es zur kompletten Abspaltung Großbritanniens von der EU kommt, dauert es allerdings noch, denn es muss eine Kündigungsfrist von zwei Jahren eingehalten werden.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Brexit oder eCommerce haben, nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

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