Eine Paketsteuer für den Onlinehandel?!

Seitdem Corona unseren beruflichen Alltag kreuzt hat sich sehr viel verändert. Viele Händler haben begonnen, ihren eigenen Onlineshop aufzubauen. Das brachte positives Feedback, denn der Onlinehandel erlebt in 2020 durch die Pandemie einen regelrechten Boom!

Aber auch das bringt, verstärkt nun in der Weihnachtszeit, ein sehr hohes Paketversandaufkommen mit sich. Hinzu kommt, dass der Onlinehandel dem Einzelhandel in den Innenstädten immer mehr zusetzt, so die CDU. Abgeordnete der CDU wollen nun den Einzelhandel stärken, indem sie eine Abgabe für Pakete fordern. Doch, was bedeutet das für uns als Onlinehändler?

Die Paketsteuer

Um den Einzelhandel nun zu unterstützen, ist tatsächlich eine Paketsteuer im Gespräch. Das Ziel ist den Paketpreis beim Onlinekauf zu erhöhen. Den Ansatz bilden Innenstadtfonds und ein „Paket für lebendige Innenstädte“. Anders ausgedrückt: Es sind Steuergelder und neue Abgaben für den Onlinehandel angesprochen. Wenn wir hier genauer ins Detail gehen, soll sich die Höhe der Abgaben proportional nach dem Bestellwert richten, so berichten die Zeitungen.

Darüber hinaus sollen die geforderten Abgaben an das Finanzamt abgeführt werden und das Geld dem Einzelhandel zu gute kommen. Es existiert sogar bereits ein voll ausgearbeitetes und durchgeplantes Grundsatzpapier der CDU und CSU.

Die Folgen der Paketsteuer

Doch, hier der Knackpunkt: Die Abgaben werden höher, je teurer die bestellte Ware ist. Pro Paketabgabe wird an den Innenstadtfond gezahlt. So werden viele Onlinehändler die entstehenden Kosten einkalkulieren. Der Kunde wird eine deutliche Preiserhöhung feststellen. Aber nicht nur das sind resultierende Folgen.

Auch die kostenlosen Retouren von Waren aus dem Onlinehandel könnten zukünftig kostenpflichtig gemacht werden. Das bedeutet also, dass der Kunde für den Versand und auch für die Retoure jeweils den Paketpreis zahlen muss. Wahrscheinlich gibt es dann auch das Angebot ab einem bestimmten Betrag kostenlosen Versand zu erhalten nicht mehr. Viele Onlinehändler nutzen den kostenlosen Versand Service für Ihre Kunden und erhalten damit eine höhere Kaufbereitschaft. Das wird positiv angenommen, denn die Kunden genießen den Service im Onlinehandel durch spezielle Rabatte und kostenlosen Versand.

Wenn nun ein spezieller Service wegfällt und die Kosten allgemein steigen, macht das keinen guten Eindruck auf den Onlinehandel. Demnach kann diese Änderung zusätzlich einen deutlichen Umsatzrückgang im Onlinehandel bewirken.

Was kommt wohl als Nächstes? Vielleicht eine Kinosteuer für Netflix? Weil nun viele Personen lieber die Filme online schauen anstatt die Kinos zu besuchen? Also im Grunde kann man das Jahr 2020 nicht für eine grundsätzliche Veränderung betrachten. Die vermehrte Nutzung resultiert aus einem Ausnahmezustand, der wie wir alle hoffen, absehbar enden wird. Dann wird auch wieder ein gesundes Gleichgewicht herrschen. Digitale Dienstleistungen sollen den Einzelhandel unterstützen und nicht ruinieren, das war der grundsätzliche und auch sinnvolle Gedanke dahinter. Dieser hat auch mit entsprechenden Programmen Wirkung gezeigt und den Einzelhandel verstärkt unterstützt. Gegenseitiges ausspielen bewirkt nie etwas Gutes, wird aber mit einer neuen Paketsteuer erreicht.

Der Onlinehandel ist modern und zeitgemäß

Wir sind der Meinung, dass der Onlinehandel sehr zeitgemäß ist und nicht eingeschränkt werden darf. Es wird die Möglichkeit geboten, dem lokalen Handel mehr an Präsenz zu bieten. Die Tendenz des Kaufverhaltens verlagert sich, besonders bei der jungen Generation, auf den Onlinehandel. Er bietet die Zukunft und wird einen Rückschlag mit der Paketsteuer erleiden.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Onlinehandel? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten. Über unsere Telefonnummer erreichen Sie außerdem schnell einen kompetenten Mitarbeiter, der Ihnen weiterhelfen kann.  

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