Kassensicherungsverordnung 2020: TSE und andere Änderungen

Bereits einige Male haben wir kurz über die neueKassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) 2020 berichtet. Seit dem 01.01.2020 ist diese nun in Kraft getreten.  Jedoch befinden wir uns derzeit noch immer in der Übergangsphase. Die Frist endet zum 30.09.2020. Bis dahin haben Händler Zeit,  um alle Bedingungen der neuen Verordnung zu erfüllen, um einer Abmahnung zu entgehen. Aber reicht es aus, sich mit dem Thema in einigen Monaten zu befassen? Wir raten Ihnen, warum Sie sich ab sofort mit der neuen Verordnung befassen sollten, um die Vorgaben zum Thema TSE erfüllen zu können. Inzwischen wurden die ersten TSE-Lösungen durch das BSI zertifiziert und können vom Händler zum Einsatz gebracht werden. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, sondern agieren Sie sofort.

Was verbirgt sich hinter dem Kürzel TSE?

Wenn Sie sich bereits über die neue Kassenversicherungsordnung 2020 informiert haben, sind Sie dabei sicherlich auch auf den Ausdruck TSE gestoßen. TSE ist das Kürzel für die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Laut der neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), sieht das Gesetz für alle Kassenbetreiber ab dem 1.1.2020 die Verwendung solcher technischen Sicherheitseinrichtungen vor. Die Nichtbeanstandungsregel erlaubt das Upgrade jedoch noch bis zum 30.9.2020, sodass auch Händler, die bisher nicht aktiv geworden sind, noch rechtzeitig reagieren können. Wir empfehlen Ihnen, nicht erst bis Ende September zu warten, da die Abmahn-Gefahr sehr hoch ist und ein Risiko für Ihr Geschäft darstellen kann.

Zu jedem TSE gehören drei Bestandteile:

Sicherheitsmodul – Ein Sicherheitsmodul sorgt dafür, dass alle Eingaben in der Kasse genau protokolliert werden und im Nachhinein nicht verändert werden können.
Speichermedium – Ein Speichermedium bewahrt die Aufzeichnungen für den Zeitraum er gesetzlichen Speicherfrist auf.
Einheitliche digitale Schnittstelle – Eine EDS sorgt für die Möglichkeit der Datenübertragung zu Prüfzwecken.

TSEs müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) zertifiziert werden. Aktuell hat der erste TSE-Hersteller den gesamten Zertifizierungsprozess durchlaufen. Es handelt sich dabei um die TSE-Lösung „Fiscal Modul“ von EPSON. Diese Hardware kann deshalb zum Beispiel mit JTL-POS als Kassensystem genutzt werden.

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Es ist wahrscheinlich, dass in der nächsten Zeit auch weitere TSE-Hersteller eine Zertifizierung erreichen werden. Wir können Ihnen jedoch nur dazu raten, genau zu überprüfen, ob die von Ihnen gewünschte Lösung das entsprechende Zertifikat vorweist.

Nichtbeanstandungsregel bis zum 30.09.2020

Aufgrund kaum freigegebener TSEs vom BSI wurde eine Frist für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung bis zum 30.09.2020 festgesetzt. Ein Großteil der Zertifizierungsprozesse ist derzeit noch in vollem Gange und konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Eine Ausstattung der über zwei Millionen Kassen in Deutschland war also bis Januar 2020 einfach unmöglich. Daher wurde eine zusätzliche Regelung geschaffen.  Allen Kassenbetreibern wurde eine Fristverlängerung gewährt, sodass nun zehn weitere Monate Zeit ist, eine TSE zu besorgen bevor es zur Abmahnung durch eine Finanzbehörde kommen kann.

Diese Daten werden vom TSE gesammelt

Auslöser für die diesjährige Neuerung der Kassensicherungsverordnung waren vielfältige Betrugsversuche in den vergangenen Jahren. Transaktionen wurden bewusst nicht aufgezeichnet oder im Nachhinein zu Gunsten des Händlers verändert. Die TSE soll nun dazu beitragen, dass keine Manipulation am Gerät mehr möglich ist. Stattdessen werden alle Daten unmittelbar während des Zahlungsvorgangs aufgezeichnet. Wird ein Bon erstellt oder eine Rechnung angefertigt, wird dies aufgezeichnet.

Folgende Daten sollen vor Manipulation geschützt werden:
  • Der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns sowie eine fortlaufende Transaktionsnummer
  • Art des Vorgangs und zugehörige Daten
  • Zahlungsart
  • Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs
  • Prüfwert und Seriennummer der TSE oder des elektronischen Aufzeichnungssystems

Künftig wird die Verwendung einer TSE auch auf dem Kassenbon sichtbar gemacht.

Handeln Sie sofort

Obwohl es einige vorgeschriebene Eigenschaften für TSE gibt, wird hier kein bestimmtes System vorgegeben. Entwickler sind deshalb derzeit schon dabei, verschiedene Lösungen auszutesten und nach und nach damit Zertifikate zu erlangen. Spannende Varianten, von denen es in naher Zukunft sicher mehr zu sehen gibt, sind:

  • TSE im Epson Drucker
  • TSE über microSD oder USB-Dongle
  • TSE in der Cloud

Hardware-Varianten bieten hier den Vorteil, dass sie auch unabhängig von der Internet-Verbindung funktionieren. Online-TSE wiederum müssen dauerhaft und sicher mit dem Internet verbunden sein. Die Daten werden hier auf einem externen Cloud-Server gespeichert und verschlüsselt. Auch offline darf hiermit weiter kassiert werden, solange die Daten protokolliert werden. Mit JTL-POS wird diese Anforderung auch jetzt schon erfüllt.

Das Vorgehen von JTL zur Kassensicherungsverordnung

JTL hat angekündigt, mit der Kassensoftware JTL-POS möglichst für alle gängigen TSE-Formen kompatibel zu machen. Sie wollen den Kunden damit die Option lassen, ein TSE als Hardware oder in der Cloud-Variante zu nutzen, je nachdem welche Variante besser in den Betrieb passt. Schon jetzt funktioniert JTL-POS problemlos mit der Drucker-TSE von Epson sowie einer TSE-MicroSD. Da bisher noch nicht absehbar ist, wann das BSI die Zertifizierung der TSEs abschließt, kann es noch dauern bis auf dem Markt wirklich eine größere Auswahl verfügbar ist. Damit Händler auf jeden Fall pünktlich zum 30.9.2020 rechtskonform kassieren, empfehlen wir schnellstmöglich die Anschaffung eines der bisher zertifizierten TSEs. Auf diese Weise können Verzögerungen und Abmahnungen verhindert werden.

Zusammenfassung

Onlinehändler kommen nicht drum herum, sich mit der KassenSichV auseinanderzusetzen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren bisherigen Beiträgen etwas mehr Einsicht in die Thematik geben konnten. Haben Sie noch Fragen bezüglich der neuen Kassensicherungsverordnung? Gern beraten wir Sie in einem gemeinsamen Gespräch. Bei Fragen oder Problemen erreichen Sie unser Service-Team außerdem über unsere Kontaktmöglichkeiten. Melden Sie sich gern und wir helfen Ihnen weiter.
Sie haben Sorge, nicht rechtzeitig ein TSE zu erhalten?

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