One Stop Shop – Einführung einer einheitlichen Lieferschwelle

Einführung in das Thema OSS (One-Stop-Shop)

Ab dem 01.07.2021 wird eine der größten Umsatzsteuerreformen Europas umgesetzt und das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren EU-weit eingeführt. Zukünftig wird also europaweit eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000€ gelten. Wenn Sie diese Lieferschwelle überschreiten, werden Sie in jedem europäischen Land steuerpflichtig. Dies gilt für alle B2C Verkäufe und in diesem Fall für jedes Produkt, das nicht mit geprüfter Umsatzsteuer als innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei versendet wird. Die Meldung erfolgt jedoch über das neue OSS Verfahren.

Ist das Thema OSS für mich relevant?

Grundsätzlich vereinfacht die neue Regelung den Handel, denn nun melden Sie Ihre Umsätze für Auslandsverkäufe einmalig zentral an, alles andere wird von dem BZSt übernommen. Wenn Ihnen die Überschreitung der Lieferschwelle bevorsteht und Sie somit in den europäischen Ländern steuerpflichtig werden, sind wichtige Einstellungen in der JTL-Wawi vorzunehmen.

Bewertungsgrundlage für OSS?

Als Bewertungsgrundlage für One-Stop-Shop werden die Nettoumsätze wie folgt berechnet:
 
Umsatz aller Lieferungen in EU-Länder (Ausgenommen Deutschland) > 10.000€ netto

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Um Ihnen einen Einblick in die One Stop Shop Richtlinie zu geben, haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

  • Sie müssen für Ihr gesamtes Produktsortiment wissen, in welchen Steuersatz das jeweilige Produkt in allen EU-Ländern fällt, um die richtigen Steuerklassen anlegen und diese in den Steuereinstellungen pflegen zu können. Hierbei hängt die Steuerklasse direkt vom Artikel ab. Erkundigen Sie sich ebenso bei Ihrem Steuerberater, ob Sie am OSS-Verfahren teilnehmen müssen und sprechen Sie steuerrechtliche Themen mit ihm ab.
  • Es ist eine Anmeldung bis zum letzten Kalendertag des voraussichtlich zu meldendem Quartal beim BZSt nötig. Eine Anmeldung ist wichtig, da die Anmeldebestätigung per Post versendet wird. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater.
  • Für alle Buchungskonten müssen Steuerschlüssel in der JTL-Wawi eingepflegt, sowie für jedes einzelne Land in das versendet wird, eine eigene Steuerzone angelegt werden, da durch die Steuerreform die bisherige „Zone EU“ aufgelöst werden muss. Zu beachten sind besondere Steuersätze wie zum Beispiel in der Gastronomie in Deutschland oder landwirtschaftliche Erzeugnisse in Österreich.
  • Durch die Vielzahl an Steuersätzen entstehen auch sehr viele Variationen von Steuerklassen bzw. Warengruppen. Sprechen Sie hier ebenfalls eine optimale Zusammenfassung der Artikel in Steuerklassen mit Ihrem Steuerberater ab.
  • Ebenso muss eine Zuweisung der neu angelegten Steuerklassen in den Artikeln erfolgen. Jedoch kann einem Artikel auch nur eine Steuerklasse zugewiesen werden.
  • Lieferungen vom EU-Ausland nach Deutschland oder vom EU-Ausland in das EU-Ausland bleiben von den Änderungen und dem OSS-Verfahren unbetroffen (z.B. Amazon Pan-EU).

Wir haben die perfekte Lösung für die Einstellung der Steuersätze und Klassen für JTL:

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema OSS? Wir sind Enterprise-Servicepartner von JTL und unterstützen Sie bei den Anpassungen. Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten. Über unsere Telefonnummer erreichen Sie außerdem schnell einen kompetenten Mitarbeiter, der Ihnen weiterhelfen kann.

Wir haben die perfekte Lösung für die Einstellung der Steuersätze und Klassen für JTL:

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema OSS? Wir sind Enterprise-Servicepartner von JTL und unterstützen Sie bei den Anpassungen. Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten. Über unsere Telefonnummer erreichen Sie außerdem schnell einen kompetenten Mitarbeiter, der Ihnen weiterhelfen kann.

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