Shopbetreiber aufgepasst: Neue EU Verbraucherrechterichtlinie verlangt zahlreiche Anpassungen

Am 13.06.2014 wird die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie im deutschen Recht umgesetzt. Für JTL-Shop3-Betreiber verlangt diese Richtlinie zahlreiche Anpassungen und bringt einige neue Pflichten mit: Produkte müssen mit neuen Infos versehen werden und auch die Widerrufsbelehrung verlangt ein Update. Wir verraten, was ab dem 13.06.2014 in keinem Onlineshop mehr fehlen darf.

Lieferzeiträume müssen angegeben werden
Mit der neuen Verbraucherrechterichtlinie müssen Shopbetreiber zukünftig noch genauer auf ihre Liefertermie und -zeiträume aufmerksam machen. Jedes Produkt, das ohne Lieferzeitraum aufgeführt ist, muss innerhalb von drei Werktagen, bzw. fünf Wochentagen beim Kunden ankommen.
Shopbetreiber mit einem JTL Shop der Version 2 bis 3.18 können die Lieferzeitangabe via JTL Software im Feld „Lieferstatus“ einfügen. Eine Angabe wie „nachbestellt“ ersetzt den Lieferzeitraum übrigens nicht. Praktisch bedeutet das: Ist ein Artikel „nachbestellt“ und wird vom Kunden in den Warenkorb gelegt, kann er davon ausgehen, das Produkt innerhalb von drei Werktagen in den Händen zu halten. Ab JTL Shop Version 3.19 wird unter Lagerampel und Lieferstatus ein zusätzliches Feld für die Lieferzeit angezeigt. Dieser errechnet die Software aus Versandart-Lieferzeit, Bearbeitungsdauer und Bestelldauer. Über die Kaufabwicklung lassen sich die einzelnen Lieferzeiten der Logistikpartner eintragen. Über das Attribut „processingtime“ kann die Lieferzeit noch zusätzlich verlängert werden.

Jeder Shop benötigt ein Widerrufsformular
Zukünftig muss jeder Onlineshop ein Widerrufsformular bereitstellen. Dies muss nicht zwingend online ausfüllbar sein, sondern kann auch in .pdf-Form zum Download angeboten werden. Es ist natürlich empfehlenswert, es so zu platzieren, dass man von der Widerrufsbelehrung direkt zum Formular gelangt. So kann das Formular direkt als neuer HTML-Abschnitt über die JTL Software angehängt werden, alternativ kann ein Link zum Formular im Footer angebracht werden. Übrigens: Jeder Shopbetreiber ist verpflichtet, ein solches Formular zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist aber keineswegs verpflichtet, seinen Widerruf über das Formular zu tätigen. Zudem muss es zukünftig mindestens ein Zahlungsmittel geben, das sich ohne Aufpreis nutzen lässt.

Als JTL Partner bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen zu JTL. Unter Andrem auch das Update und eine Beratung zur Verbraucherrichtlinie.

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